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FAQ

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Beeidigte Übersetzungen

Wenn Sie Ihre Dokumente bei Behörden oder Geschäftspartnern vorlegen müssen, dann fertigen wir für Sie beglaubigte Übersetzungen an!

  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führerscheine…
  • Arbeitsbücher, Abschlüsse, Zeugnisse…
  • Apostillen
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Kaufverträge für notarielle Beglaubigung

PSi Übersetzungsservice für Sie...

  • Sie senden uns die Dokumente entweder über unser Anfrageformular, per E-Mail, Whats App oder per Post
  • Wir nennen Ihnen Preis und Bearbeitungsdauer
  • Sie erhalten Ihre Übersetzung bequem per Post zurück
  • Zahlen Sie per Banküberweisung oder paypal im Voraus

Unsere Übersetzerkollegen...

...sind beim Oberlandesgericht ihres Bundeslandes beeidigt, so dass die Übersetzung offiziell anerkannt wird.

Wir sind Ihre Experten...

...rund ums Übersetzen, wir beraten Sie gern persönlich +49 1520 1790 850.

PSi Übersetzungsservice!

Wir sind auch nach Zusendung der Übersetzung für Rückfragen oder zusätzliche Ausfertigungen für Sie da.

Wir arbeiten seit über 13 Jahren mit einem ausgewählten Übersetzer-Team deutschlandweit zusammen. Lernen Sie hier ein paar Kollegen kennen.

Und noch etwas...

Beeidigte Übersetzer / Dolmetscher in Sachsen oder bei Behörden anerkannte Übersetzer / Dolmetscher

Die Begriffe Beeidigung / Beglaubigung / Öffentliche Bestellung des Übersetzers oder Dolmetschers bedeuten das gleiche, es werden in unterschiedlichen Regionen Deutschlands einfach diese verschiedenen Bezeichnungen verwendet.
In Sachsen wird der Übersetzer/Dolmetscher öffentlich bestellt, dieser gesamte Prozess wird über das Sächsische Dolmetschergesetz geregelt. Die Anforderungen sind sehr hoch und jeder einzelne muss Folgendes erfüllen:

„…§ 2 Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung
(1) Als Dolmetscher, Übersetzer oder Gebärdensprachdolmetscher wird auf Antrag öffentlich bestellt, wer

  1. deutscher Staatsangehöriger oder Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist oder seine berufliche Niederlassung oder seinen ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen hat,
  2. volljährig ist,
  3. die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt und
  4. seine fachliche Eignung nachgewiesen hat.
    (2) Die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer…“

Beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente

Eine beglaubigte Kopie erhalten Sie in Zwickau im Bürgerbüro im Rathaus - Hauptmarkt 1. Für Rückfragen oder weitere Informationen können Sie auch telefonisch Kontakt mit dem Bürgerservice aufnehmen (Telefon +49 375 830).

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorlage des Originals (Kopien werden von der Verwaltung gefertigt)

Gebühren

  • Erhebung nach der "Satzung der Stadt Zwickau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten"
  • Beglaubigung von Abschriften pro Dokument (ohne Rücksicht auf Anzahl der Seiten): 2,60 € (mindestens 5,00 €)
  • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen: 5,00 - 50,00 €

Was wird beglaubigt?

  • alle Abschriften von Urkunden bzw. Dokumenten, die von der Behörde (Stadt Zwickau) selbst ausgestellt wurden; Ausnahme: Personenstandsurkunden;
  • alle Abschriften von Urkunden und Dokumenten, die von einer anderen deutschen Behörde ausgestellt wurden;
  • alle anderen Abschriften von Urkunden und Dokumenten, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Voraussetzung bei Urkunden aus dem Ausland ist, dass an dieser eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung hängt;
  • Unterschriften, wenn das Schriftstück bei einer deutschen Behörde benötigt wird, wobei die Unterschrift in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden muss.

Was kann nicht beglaubigt werden?

  • Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (z.B. Geburts- oder Eheurkunden);
  • Dokumente, deren Original Änderungen aufweist;
  • Dokumente und Unterschriften, die für bestimmte Rechtsgeschäfte einer öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Testamente, Grundbucheintragungen);
  • Unterschriften ohne Text;
  • Urkunden aus dem Ausland, welche nicht bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen;
  • Urkunden aus dem Ausland, an denen keine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung hängt;

Quelle: Stadt Zwickau

Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland

Wenn Sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, also mindestens 185 Tage im Jahr hier wohnen und 18 Jahre alt sind, dann können Sie mit Ihrem Führerschein und bei Bedarf einer beglaubigten Übersetzung ein halbes Jahr in Deutschland die Fahrzeuge führen, für die Ihr Führerschein gilt.

Nach dem halbem Jahr muss man den ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umwandeln, die richtige Verfahrensweise kommt auf das Land an, in dem der Führerschein ausgestellt ist. Dabei ist zu beachten, dass einige Länder den Führerschein nur in der Führerscheinbehörde umschreiben und dafür andere eine komplett neue Fahrerlaubnis machen müssen.

EU Führerschein

Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge in Deutschland führen. Diese Führerscheine müssen nicht in ein deutsches Führerscheindokument umgeschrieben werden und bleiben grundsätzlich bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer gültig (Einschränkungen bestehen bei Lkw- und Busklassen).

Dokumente

Namenschreibweise bei nicht lateinischen Schriftzeichen:

Am besten ist es, wenn Sie durch ein Ausweisdokument oder ein anderes Dokument Ihre richtige Namensschreibweise nachweisen.

Ansonsten wird der Name nach folgenden ISO- Normen transliteriert:

  • ISO R 9 für slawische kyrillische Buchstaben
  • ISO R 233 für arabische Buchstaben
  • ISO R 259 für Hebräisch
  • ISO R 843 für griechische Buchstaben.

Kann man eine vorhandene Übersetzung Beglaubigen oder Überbeglaubigen?

Unsere beeidigten Übersetzer können grundsätzlich nur beglaubigen, was sie selbst nach bestem Wissen und Gewissen ausgefertigt und überprüft haben. Sie bestätigen mit ihrem Stempel, dass die Übersetzung mit dem Ausgangsdokument übereinstimmt. Aus diesem Grund müssen wir sorgsam prüfen, ob die vorhandene Übersetzung den Qualitätskriterien entspricht, dann kann auch eine Überbeglaubigung erfolgen, der Aufwand ist allerdings oft so hoch, dass es sich schlicht und einfach nicht lohnt, so dass man genauso gut und oft sogar preiswerter die Übersetzung neu machen kann.

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