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FAQ

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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf gängige Fragen zu Übersetzungen, Dolmetschen und Sprachkurse. Sollte Ihre Frage unbeantwortet bleiben, beantworten wir diese gern persönlich - fragen Sie uns!

Übersetzen

Bearbeitungsdauer und Preis

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Textmenge. Die Thematik sowie die Dringlichkeit spielen ebenfalls noch eine Rolle. Ein Übersetzer schafft im Durchschnitt 200 Normzeilen bzw. 2.000 Wörter am Tag, da wäre genügend Spielraum für Recherchen, Rückfragen und Pausen mit eingeplant.

Wenn wir schon vorhandene Terminologie mit einbeziehen können, geht es oft schneller und wir können sehr gute Pauschalpreise anbieten.

…man sollte es als wichtige Investition in die Übersetzungsqualität IHRER Kommunikation betrachten. Sie erhalten von uns einen persönlichen Service und eine Dienstleistung von hochqualifizierten und spezialisierten Fachübersetzern aus ganz Europa und eben keine superbillige Übersetzung aus dem Internet, wo man nicht nachvollziehen kann, wer übersetzt wo und unter welchen Bedingungen.

Beeidigte Übersetzer / Dolmetscher in Sachsen oder bei Behörden anerkannte Übersetzer / Dolmetscher

Die Begriffe Beeidigung / Beglaubigung / Öffentliche Bestellung des Übersetzers oder Dolmetschers bedeuten das gleiche, es werden in unterschiedlichen Regionen Deutschlands einfach diese verschiedenen Bezeichnungen verwendet.
In Sachsen wird der Übersetzer/Dolmetscher öffentlich bestellt, dieser gesamte Prozess wird über das Sächsische Dolmetschergesetz geregelt. Die Anforderungen sind sehr hoch und jeder einzelne muss Folgendes erfüllen:

„…§ 2 Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung
(1) Als Dolmetscher, Übersetzer oder Gebärdensprachdolmetscher wird auf Antrag öffentlich bestellt, wer

  1. deutscher Staatsangehöriger oder Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist oder seine berufliche Niederlassung oder seinen ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen hat,
  2. volljährig ist,
  3. die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt und
  4. seine fachliche Eignung nachgewiesen hat.
    (2) Die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer…“

Beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente

Eine beglaubigte Kopie erhalten Sie in Zwickau im Bürgerbüro im Rathaus - Hauptmarkt 1. Für Rückfragen oder weitere Informationen können Sie auch telefonisch Kontakt mit dem Bürgerservice aufnehmen (Telefon +49 375 830).

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vorlage des Originals (Kopien werden von der Verwaltung gefertigt)

Gebühren

  • Erhebung nach der "Satzung der Stadt Zwickau über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten"
  • Beglaubigung von Abschriften pro Dokument (ohne Rücksicht auf Anzahl der Seiten): 2,60 € (mindestens 5,00 €)
  • Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen: 5,00 - 50,00 €

Was wird beglaubigt?

  • alle Abschriften von Urkunden bzw. Dokumenten, die von der Behörde (Stadt Zwickau) selbst ausgestellt wurden; Ausnahme: Personenstandsurkunden;
  • alle Abschriften von Urkunden und Dokumenten, die von einer anderen deutschen Behörde ausgestellt wurden;
  • alle anderen Abschriften von Urkunden und Dokumenten, die zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden. Voraussetzung bei Urkunden aus dem Ausland ist, dass an dieser eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung hängt;
  • Unterschriften, wenn das Schriftstück bei einer deutschen Behörde benötigt wird, wobei die Unterschrift in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden muss.

Was kann nicht beglaubigt werden?

  • Dokumente und Urkunden, deren Beglaubigung durch Rechtsverordnung anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist (z.B. Geburts- oder Eheurkunden);
  • Dokumente, deren Original Änderungen aufweist;
  • Dokumente und Unterschriften, die für bestimmte Rechtsgeschäfte einer öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Testamente, Grundbucheintragungen);
  • Unterschriften ohne Text;
  • Urkunden aus dem Ausland, welche nicht bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen;
  • Urkunden aus dem Ausland, an denen keine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung hängt;

Quelle: Stadt Zwickau

Dolmetschen

Gibt es einen DTP oder OCR Service?

DTP Service – Desktop Publishing Service

Die Übersetzung in die Fremdsprache ist oft länger oder auch manchmal kürzer als im deutschen Text. Sie erhalten Ihre Übersetzung im selben Format / Layout wie im Ausgangstext zurück. Einige Formate kann man mit Übersetzungstools im- bzw. exportieren, bei anderen passen wir mit unserem Formatierungsteam die Übersetzungen Ihren Ausgangsformaten an.
Damit Sie so wenig wie möglich eigenen Aufwand haben.

Fragen Sie uns einfach! Wir besprechen gern persönlich Ihr Anliegen.

OCR Service – (optical character recognition)

Die optische Zeichen- oder Texterkennung aus Bildern oder Ihren pdf Dokumenten können wir mittels moderner Software realisieren, dadurch erhalten Sie Ihre Übersetzung als bearbeitbaren Text.

Terminologiearbeit mit Übersetzungstools

Die Gesamtheit der Begrifflichkeiten in einem Fachgebiet, z. B. Automobilbau, Medizintechnik, Lasertechnik, Maschinenbau etc. nennt man Terminologie.

Diese fachsprachliche Kommunikation für eine Thematik oder in einem Unternehmen wird erst effizient, verständlich und sinnvoll, wenn man diese längerfristig speichern und immer wieder benutzen kann.

Dabei helfen Terminologie-Verwaltungsprogramme wie SDL Trados, memoQ, Across, um einige Beispiele zu nennen.
Sie können sich darauf verlassen, dass wir für Ihre Texte immer denselben Übersetzer einsetzen, der immer einheitliche Terminologie und Stil verwendet, so dass wir durch die Analyse Ihrer Texte und die vorhandene Terminologie-Datenbank und durch eine längerfristige Zusammenarbeit sehr gute Pauschalpreise für Ihre Übersetzung anbieten können.

Unsere Qualitätsstandards nach DIN EN ISO 17100

Die ISO-Norm 17100 regelt die Prozessabläufe und Qualitätsstandards für Übersetzungsdienstleistungen. Es werden die Abläufe im Qualitätsmanagement geregelt, die Aus- und Weiterbildung der Projektmitarbeiter: Projektmanager <-> Übersetzer, so dass dies eine gemeinsame Grundlage für qualitativ hochwertige Übersetzungen ist. Wir arbeiten nach diesen Grundsätzen seit über 13 Jahren. Sie können uns jeder Zeit persönlich ansprechen und wir senden Ihnen gern die Diplome bzw. Weiterbildungsnachweise unseres Teams zu.

Informationen: beuth.de/de/norm/din-en-iso-17100/246682286

Unterschied Apostille/Legalisation für das Ausgangsdokument und die Bestätigung/Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers

Apostille

…ist eine vereinfachte Form für die Bestätigung der Echtheit eines Dokumentes, wenn man damit ins Ausland gehen möchte (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis, Handelsregisterauszug etc.).

Die ausstellende Behörde, meistens Amts- oder Landgerichte oder auch Standesämter, können die Echtheit mit der Apostille bestätigen.

Dies gilt nur für Zielländer, die zum Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gehören.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument.

Legalisation

…für die Länder, die nicht an diesem Abkommen teilnehmen, gilt folgende Verfahrensweise. Die Echtheit der Dokumente wird durch die zuständige konsularische Vertretung des betreffenden Staates im Land der Ausstellung der Dokumente bestätigt (Legalisation).
Die Vorgaben der Auslandsvertretungen bezüglich der Art der Über- und Endbeglaubigung sind von Land zu Land unterschiedlich.

Bestätigung/Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers

Für beide Nachweise der Echtheit Ihrer persönlichen Dokumente gilt, dass die Zielländer in einigen Fällen noch die Bestätigung verlangen, dass der Übersetzer auch wirklich in Deutschland anerkannt ist. Diesen Nachweis können wir für Sie erbringen, unsere Übersetzer übersetzen und beglaubigen für Sie das Dokument sowie die Apostille oder Legalisation, danach werden diese Unterlagen an das zuständige Gericht/Oberlandesgericht gesandt, bei dem der Übersetzer beeidigt wurde und es erfolgt nochmal eine Beglaubigung des Gerichts, danach werden die Unterlagen zu Ihnen oder uns gesendet.

Sprachkurse

Bekomme ich ein Zertifikat am Kursende?

Am Kursende erhälst du ein PSi-Zertifikat mit der Angabe des erreichten Sprachlevels laut Europäischem Referenzrahmen.

Wenn du ein offiziell anerkanntes Zertifikat benötigst, kannst du dieses in unserem PSi-Testcenter erwerben - TOEIC und TOEFL für Englisch, WiDaf für Deutsch.

Gibt es ein festes Kursprogramm?

Nein, wir organisieren jeden Kurs nach den individuellen Anforderungen unserer Kunden. Es gibt keinen Standardkurs. Bei jeder Anfrage besprechen wir mit dir die persönlichen Kursziele, das Level, die Wunschinhalte.

Habe ich mein Sprachentraining immer beim selben Dozenten?

Ja. Wir wählen den für deinen Lerntyp und deine Kursinhalte passenden Dozenten aus. Dieser begleitet dich während des gesamten Sprachentrainings.

Kann ich trotz Covid-19 einen Sprachkurs bei PSi besuchen?

Ja, wir sind weiterhin für dich da. Du kannst wie gewohnt per E-Mail, Anfrageformular oder telefonisch bei uns einen Kurs anfragen und dich (auf Wunsch online in einem persönlichen Video-Gespräch) beraten lassen.

Nutze doch die Möglichkeit eines Online-Kurses, egal ob Einzeltraining oder Gruppentraining, vom Arbeitsplatz, aus dem Home-Office oder von zu Hause. Wir sprechen gern die beste Lösung und technische Umsetzung mit dir ab.

Was benötige ich für einen Online-Kurs?

Du benötigst nur einen PC oder Laptop mit Kamera und Mikrofon (ist bereits integriert) sowie eine Internetverbindung.

Die technische Umsetzung sprechen wir gern gemeinsam mit dir ab und geben dir auf Wunsch gern eine Unterstützung, ein kostenloses Probegespräch ist jederzeit möglich.

Was ist der Europäische Referenzrahmen?

Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen befasst sich mit der Beurteilung von Fortschritten in den Lernerfolgen bezüglich einer Fremdsprache. Ziel ist, die verschiedenen europäischen Sprachzertifikate untereinander vergleichbar zu machen und einen Maßstab für den Erwerb von Sprachkenntnissen zu schaffen.

Er wird in 6 Niveaustufen unterteilt - von A1 (Anfänger) bis C2 (nahezu muttersprachliches Niveau)

Eine genaue Beschreibung der Stufen findst du hier europaeischer-referenzrahmen.de

Was ist wenn ich kurzfristig absagen muss?

Dein Dozent hält sich den vereinbarten Termin für dein Sprachentraining frei und kann in dieser Zeit keine anderen Aufträge annehmen. Daher ist uns eine regelmäßige Durchführung des Kurses sehr wichtig. Sollte doch einmal etwas dazwischen kommen, können wir gern einen Ausweichtermin vereinbaren. Kursabsagen müssen 24 Stunden vor dem Kurstermin an Arbeitstagen bei PSi eingehen. Bei Kursabsagen am Kurstag selbst sowie bei nicht erfolgter Absage werden 100 % der Kursgebühr fällig.

Welche Kursmaterialien benötige ich?

Du erhälst von PSi eine Kursmappe und alle benötigten Kursmaterialien.

Wenn du in deinem Kurs ein Lehrbuch verwenden möchtest, geben wir bzw. dein Dozent gern eine Empfehlung. Ihr wählt gemeinsam das für dich und deinen Kurs passende Lehrbuch aus, welches wir dann gern für dich bestellen. Es gibt von vielen Lehrbüchern auch digitale Ausgaben, die ideal für den Einsatz im Online-Unterricht sind.

Wie ist die Kündigungsfrist?

Wenn du deinen Kurs beenden möchtest, beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen. Die Kündigung kannst du uns schriftlich per Post oder per E-Mail senden. Eine Kündigung bei einem Dozenten ist nicht wirksam, diese muss direkt bei PSi erfolgen.

Wie lang dauert ein Kurs?

Du entscheidest selbst, wie lang dein Kurs dauern soll. Unsere Dozenten geben dir gern eine Empfehlung über die Kursdauer. Diese hängt davon ab, was deine Ausgangssituation ist und welches Kursziel du erreichen möchtest.

Wie und wann bezahle ich den Kurs?

Du erhälst am Monatsende eine Rechnung über die tatsächlich stattgefundenen Unterrichtseinheiten. Basis für die Abrechnung ist die unterschriebene Anwesenheitsliste.

Die Rechnung kannst du per Überweisung bezahlen.

Wie viele Unterrichtseinheiten benötige ich?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab:

  • Welches Ausgangslevel hast du und welches Sprachlevel möchtest du erreichen?
  • Wie regelmäßig besuchst du dein Sprachentraining?
  • Beschäftigst du dich auch außerhalb des Kurses mit der Sprache?
  • Welcher Lerntyp bist du?

Die folgenden Zahlen geben dir eine grobe Orientierung:

A1: 80 bis 200 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
A2: 200 bis 350 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
B1: 350 bis 650 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
B2: 600 bis 800 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
C1: 800 bis 1000 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
C2: mindestens 1000 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Eine genauere Empfehlung kann dir dein Dozent nach Beginn deines Sprachentrainings geben. Dein Vorteil: Bei unseren PSi-Sprachentrainings musst du dich vorher nicht auf eine bestimmte Anzahl Unterrichtseinheiten festlegen, sondern im Laufe des Kurses entscheiden, wie viele Stunden du durchführen möchtest.

Wo und wann findet mein Sprachentraining statt?

Wo? Dein Kurs findet entweder in der Firma oder bei dir zu Hause statt.

Wann? Du bestimmen, wann dein Kurs stattfindet. Die genauen Termine vereinbarst du direkt mit deinem Dozenten, flexible Termine sind möglich.

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